Kurzmeldung

„Sind Gefährdungsbeurteilungen auch für ehrenamtlich Tätige Pflicht?“

Kurzmeldung
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

09.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: „In unserem Rettungsdienst arbeiten erfreulicherweise auch einige ehrenamtliche Helfer mit. Neulich klagte einer von ihnen nach dem Desinfizieren von Atemgeräten mit Formaldehyd über Atemnot. Zum Glück klangen seine Beschwerden schnell wieder ab. Der Vorfall hat jedoch die Frage aufgeworfen, ob und in welchem Umfang wir unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung mit berücksichtigen müssen.“

Antwort: Das müssen Sie in jedem Fall! Denn die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezweckt nach § 1 Abs. 1 den Schutz der Beschäftigten und anderer Personen vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Gefahrstoffe. Zu diesen anderen Personen zählen auch Ehrenamtliche.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Sicherheit im Betrieb’ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Regelmäßigen Updates zu aktuellen Vorschriften und rechtlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit.
  • Praktischen Tipps und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Unfällen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
  • Vorlagen, Checklisten und Schulungsmaterialien, die Sie direkt im Betrieb einsetzen können, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen effizient umzusetzen.
  • Expertenwissen und Best Practices, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu verbessern.