Frage: „Zwei meiner Mitarbeiter sind Nachbarn und begeisterte Sportler. Seit kurzem nutzen sie bei schönem Wetter ihren Arbeitsweg als zusätzliche Laufeinheit. An manchen Stellen entlang der Strecke weichen sie dabei von stark befahrenen, gefährlichen Hauptstraßen auf ruhigere Nebenstraßen aus. Der Weg wird dadurch geringfügig länger. Sind die beiden gesetzlich unfallversichert, auch wenn sie den Arbeitsweg joggend zurücklegen und nicht die kürzeste Strecke nehmen?“
Antwort: Solange Ihre Mitarbeiter den unmittelbaren Weg zu ihrem Arbeitsplatz wählen – ja! Der unmittelbare Weg muss nicht zwangsläufig der kürzeste sein. Es kann auch die verkehrsgünstigste bzw. sicherste Strecke sein. Gefährliche Hauptstraßen zu meiden und auf ruhigere Nebenstraßen auszuweichen, ist ebenso legitim wie einen dunklen Park zu umrunden, statt durchzulaufen. Das sind relevante Gründe für eine kleine Wegverlängerung, die versichert ist. Ob sie joggen, Rad fahren, die Bahn oder das Auto nutzen, ist unerheblich.
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