Leserfragen

„Sind regelmässige Instruktionen zu Schutz und Sicherheitsthemen obligatorisch?“

Frage: „Das Arbeitsgesetz ist zwar eindeutig darin, dass der Arbeitgeber für den Schutz und die Sicherheit der Arbeitnehmenden verantwortlich ist, aber auf das Thema ,Instruktion‘ und die Häufigkeit, in der […]
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

20.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Das Arbeitsgesetz ist zwar eindeutig darin, dass der Arbeitgeber für den Schutz und die Sicherheit der Arbeitnehmenden verantwortlich ist, aber auf das Thema ,Instruktion‘ und die Häufigkeit, in der diese stattfinden sollen oder müssen, geht es nicht ein. Haben Sie dazu nähere Informationen?“

Rafael de la Roza: Gemäss Arbeitsgesetz (Art. 6 ArG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden alle notwendigen, anwendbaren und angemessenen Massnahmen zu trefffen. Dazu kann er die Mitarbeitenden zur Mitwirkung heranziehen. Die Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz (ArG V3 und 4) sowie die Wegleitungen zu diesen konkretisieren die Ausführungsbestimmungen.

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