Frage: „Wir sind ein Team von Hausmeistern und möchten unsere Berufsbekleidung erneuern. Dabei fragen wir uns, ob Sicherheitsschuhe für Hausmeister vorgeschrieben sind.“
Antwort: Nein, nicht generell. Dennoch kann je nach Art der Tätigkeit (z. B. Rasenmähen) das Tragen von Sicherheitsschuhen notwendig sein. Dies hat der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln. Hilfestellungen zur Auswahl des richtigen Fußschutzes bietet beispielsweise die DGUV-Regel 112-191.
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