Leserfragen

„Sind Unfälle während eines privaten Gesprächs am Arbeitsplatz Berufs- oder Freizeitunfälle?“

Frage: „In unserer Firma werden gelegentliche private Unterhaltungen bzw. Telefone von der Geschäftsleitung geduldet. Gelten Unfälle während solcher Gespräche als Berufs- oder als Nichtberufsunfälle?“ Dr. Robert Kaufmann: In der Schweiz […]
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

27.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: „In unserer Firma werden gelegentliche private Unterhaltungen bzw. Telefone von der Geschäftsleitung geduldet. Gelten Unfälle während solcher Gespräche als Berufs- oder als Nichtberufsunfälle?“

Dr. Robert Kaufmann: In der Schweiz ist die obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmende im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt. Arbeitgeber sind gemäss UVG dazu verpflichtet, eine Unfallversicherung für ihre Angestellten abzuschliessen. Diese schützt Arbeitnehmende bei Berufsunfällen und – bei ausreichender Arbeitszeit, nämlich mehr als 8 h pro Woche bei einem Arbeitgeber – auch bei Nichtberufsunfällen (NBU). Wer weniger schafft, muss sich privat gegen NBU versichern.

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