Frage: „In unserer Firma werden gelegentliche private Unterhaltungen bzw. Telefone von der Geschäftsleitung geduldet. Gelten Unfälle während solcher Gespräche als Berufs- oder als Nichtberufsunfälle?“
Dr. Robert Kaufmann: In der Schweiz ist die obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmende im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt. Arbeitgeber sind gemäss UVG dazu verpflichtet, eine Unfallversicherung für ihre Angestellten abzuschliessen. Diese schützt Arbeitnehmende bei Berufsunfällen und – bei ausreichender Arbeitszeit, nämlich mehr als 8 h pro Woche bei einem Arbeitgeber – auch bei Nichtberufsunfällen (NBU). Wer weniger schafft, muss sich privat gegen NBU versichern.
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