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So befähigen Sie Führungspersonen, Pflichten an die Beschäftigten zu kommunizieren

Für manch vorgesetzte Person scheint es ganz einfach: Die Beschäftigten haben laut Arbeitsschutzgesetz Mitwirkungspflichten und müssen diese wahrnehmen. Punkt. Die Realität ist jedoch eine andere. Beschäftigte folgen nicht wie die Lemminge – Weisungsbefugnis hin oder her. Genau hier liegt die Herausforderung für Führungspersonen und andere Unterweisende: Sie sind es, die Pflichten vermitteln, erklären und vertreten müssen – und damit auch maßgeblich beeinflussen, wie diese bei den Beschäftigten ankommen.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

15.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Rein rechtlich gesehen ist die Sache klar: Beschäftigte haben arbeitsvertragliche Pflichten – Pünktlichkeit, Sorgfalt, Loyalität, Einhaltung von Vorschriften. Bei den Beschäftigten kann diese Verpflichtung jedoch unterschiedliche Gefühle auslösen: von Sicherheit und Klarheit bis hin zu Druck oder Frust.

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