Psyche im Gefahrstoffschutz

So berücksichtigen Sie gezielt psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung

In Unternehmen sollten und werden auch in den meisten Fällen schon seit Längerem regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt. Jedoch wurde und wird hierbei der Gefährdungsfaktor „psychische Belastung“ oft nicht eingehender beachtet. Weisen Sie als Gefahrstoffbeauftragte auf diesen Mangel hin und berücksichtigen Sie den Faktor angemessen im Gefahrstoffmanagement, um den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes gerecht zu werden.
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

24.09.2026 · 4 Min Lesezeit

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein sehr sensibler Bereich der unternehmerischen Aufgaben. Umso wichtiger ist es, dass Sie zusammen mit Ihrer internen oder externen Sicherheitsfachkraft alle Beteiligten frühzeitig und umfassend über das Thema informieren.

Eine separate Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nicht erforderlich. Vielmehr können Sie entsprechende Aspekte in Ihre bestehenden Prozesse integrieren.

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