Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: „Wie erkennen wir psychisch erkrankte Beschäftigte?“, sondern: „Wie gut funktionieren unsere Arbeitsabläufe, wenn Menschen dauerhaft oder zeitweise psychisch stark belastet, überfordert oder emotional nicht vollständig stabil sind?“ Dieser Perspektivwechsel ist entscheidend. Denn dadurch verlassen Sie die problematische Denkweise: „Hier die psychisch Erkrankten – dort die Gesunden.“ Die Übergänge sind allzu oft sehr fließend.
Beurteilen Sie nicht Diagnosen, sondern Tätigkeiten
Beschäftigte müssen eine psychische Erkrankung grundsätzlich nicht offenlegen. Gleichzeitig wäre es problematisch, psychische Belastungen vollständig als reine Privatsache zu betrachten. Gerade bei sicherheitskritischen Tätigkeiten kann sich die Frage stellen, ob eine Aufgabe unter bestimmten psychischen Belastungen noch sicher ausgeführt werden kann.