Top-Thema: Psychische Erkrankungen

So berücksichtigen Sie psychische Erkrankungen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung

Wenn in Betrieben über psychische Erkrankungen gesprochen wird, entsteht häufig unbewusst ein klares Bild: auf der einen Seite die psychisch erkrankten Beschäftigten, auf der anderen die „normalen“ Kolleginnen und Kollegen. Genau diese Trennung greift jedoch oft zu kurz, denn psychische Belastungen entwickeln sich nicht immer eindeutig oder dauerhaft. Die Übergänge können fließend sein. Starke Erschöpfung, private Krisen, Schlafmangel, Überforderung, Angstzustände oder depressive Phasen können die Belastbarkeit eines Menschen zeitweise massiv verändern – auch ohne klare Diagnose oder langfristige Erkrankung.
Psychische Belastung
Werner Böcker

Werner Böcker

24.07.2026 · 6 Min Lesezeit

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: „Wie erkennen wir psychisch erkrankte Beschäftigte?“, sondern: „Wie gut funktionieren unsere Arbeitsabläufe, wenn Menschen dauerhaft oder zeitweise psychisch stark belastet, überfordert oder emotional nicht vollständig stabil sind?“ Dieser Perspektivwechsel ist entscheidend. Denn dadurch verlassen Sie die problematische Denkweise: „Hier die psychisch Erkrankten – dort die Gesunden.“ Die Übergänge sind allzu oft sehr fließend.

Beurteilen Sie nicht Diagnosen, sondern Tätigkeiten

Beschäftigte müssen eine psychische Erkrankung grundsätzlich nicht offenlegen. Gleichzeitig wäre es problematisch, psychische Belastungen vollständig als reine Privatsache zu betrachten. Gerade bei sicherheitskritischen Tätigkeiten kann sich die Frage stellen, ob eine Aufgabe unter bestimmten psychischen Belastungen noch sicher ausgeführt werden kann.

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