Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat das Ziel, alle Beschäftigten in Ihrer Praxis oder Einrichtung vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen zu schützen. Darüber hinaus dient sie der menschengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und fordert deshalb Maßnahmen für eine gesundheitlich verträgliche Arbeitsumgebung.
Bei diesen Anforderungen entdecken Prüfer besonders viele Mängel
Neben Zielen, Anwendungsbereichen und Begriffsbestimmungen enthält die Arbeitsstättenverordnung zahlreiche Forderungen zum Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie als Verantwortliche sollten deshalb vor allem dafür sorgen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. In den folgenden Bereichen werden bei Kontrollen immer noch besonders viele Mängel deutlich:
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