Betriebsanweisungen ergänzen die mündlichen Sicherheitsunterweisungen für die Arbeitnehmer und sollen ihnen helfen, sich jederzeit sicherheitsgerecht zu verhalten. Deshalb bilden sie ein wichtiges Instrument des Arbeitsschutzes, so wichtig, dass die Beschäftigten sie nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verbindlich befolgen müssen.
Sie sind vorgeschrieben, wenn arbeitsbedingte Gefährdungen der Beschäftigten auf andere Weise nicht ausgeschlossen werden können. Dies ist in unterschiedlichen Arbeitsschutzvorschriften geregelt, z. B. in § 4 ArbSchG. Auch viele berufsgenossenschaftliche Vorschriften schreiben sie vor, etwa die DGUV-Vorschrift 52 „Krane“.
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