Arbeitsschutz

So handhaben Sie Ihre Verbandbücher richtig

Jede Einrichtung oder Praxis des Gesundheitswesens kennt und benutzt sie – die Verbandbücher. Jedoch ist oft wenig über die richtige Nutzung bekannt, was in nicht seltenen Fällen für Verunsicherung sorgen kann. Damit in Ihrer Einrichtung oder Praxis Klarheit rund um Ihr Verbandbuch herrscht, haben wir für Sie den aktuellen Stand zu diesem Thema und hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Die Auswertung von mehreren Studien zur Arbeitsüberlastung zeigt, dass mittlerweile über ein Drittel aller befragten Pflegekräfte unter emotionaler Erschöpfung leidet. Bieten Sie deshalb den Betroffenen Hilfen an, um die Gesundheit der Beschäftigten in Ihrer Einrichtung oder Praxis zu schützen und bestehende Risiken zu mindern.
Jörg Stojke

Jörg Stojke

05.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Schnell ist es passiert: Eine Kollegin verletzt sich an einem scharfen Gegenstand an der Hand, hat aber Glück und mit einem Pflaster ist die kleine Wunde schnell abgedeckt. Doch was ist, wenn die Wunde nach einigen Tagen zu einer schweren Infektion führt und die Kollegin dann lange erkrankt oder sogar ein Fall für eine Rehabilitation wird? Wie gut, wenn Sie diese Verletzung dann in das Verbandbuch eingetragen haben und Ihre Einrichtung oder Praxis somit den betrieblichen Zusammenhang nachweisen kann.

Tragen Sie alle Verletzungen in das Verbandbuch ein

Wie unser Beispiel zeigt, können sich auch kleinere Verletzungen zu einem meldepflichtigen Arbeitsunfall entwickeln und Ihre Einrichtung oder Praxis steht damit in der Dokumentationspflicht. Nach der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen Sie jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren und die Dokumentation mindestens fünf Jahre vertraulich aufbewahren. Hintergrund dieser Forderung ist, wie unser Beispiel verdeutlicht, der Nachweis einer betrieblichen Ursache. Denn nur so können die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch genommen und der verunfallte Beschäftigte bestmöglich rehabilitiert werden.

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