Schnell ist es passiert: Eine Kollegin verletzt sich an einem scharfen Gegenstand an der Hand, hat aber Glück und mit einem Pflaster ist die kleine Wunde schnell abgedeckt. Doch was ist, wenn die Wunde nach einigen Tagen zu einer schweren Infektion führt und die Kollegin dann lange erkrankt oder sogar ein Fall für eine Rehabilitation wird? Wie gut, wenn Sie diese Verletzung dann in das Verbandbuch eingetragen haben und Ihre Einrichtung oder Praxis somit den betrieblichen Zusammenhang nachweisen kann.
Tragen Sie alle Verletzungen in das Verbandbuch ein
Wie unser Beispiel zeigt, können sich auch kleinere Verletzungen zu einem meldepflichtigen Arbeitsunfall entwickeln und Ihre Einrichtung oder Praxis steht damit in der Dokumentationspflicht. Nach der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen Sie jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren und die Dokumentation mindestens fünf Jahre vertraulich aufbewahren. Hintergrund dieser Forderung ist, wie unser Beispiel verdeutlicht, der Nachweis einer betrieblichen Ursache. Denn nur so können die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch genommen und der verunfallte Beschäftigte bestmöglich rehabilitiert werden.
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