Datenschutz

So informieren Sie die Betroffenen eines Datenschutzvorfalls

Bei einem hohen Risiko für die Betroffenen eines Datenschutzvorfalls müssen Sie diese über den Datenschutzvorfall informieren. In anderen Fällen möchten Sie die Betroffenen vielleicht freiwillig informieren, um sie vor potenziellen Auswirkungen zu schützen (z. B. Phishing-Versuche). Erfahren Sie in diesem Artikel, worauf Sie bei der Information betroffener Personen achten müssen und wie Sie dies praxisgerecht gestalten.
Ricarda Waldon

Ricarda Waldon

11.09.2026 · 2 Min Lesezeit

Informieren Sie so bald wie möglich, soweit der Vorfall ein hohes Risiko für die Betroffenen mit sich bringt. Ob es ein hohes Risiko ist, kommt auf die genaue Situation an. Lassen Sie sich auf jeden Fall von Ihrem Datenschutzbeauftragten oder der Aufsichtsbehörde beraten.

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