Sifa Basics

So organisieren Sie die Dokumentationspflichten strategisch

Dokumentation gilt vielen als lästige Pflicht. Dabei ist sie das einzige sichtbare Ergebnis systematischer Arbeitsschutzarbeit. Was nicht dokumentiert ist, gilt im Zweifel als nicht durchgeführt. § 6 Arbeitsschutzgesetz verlangt ausdrücklich die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, der festgelegten Maßnahmen und der Überprüfung ihrer Wirksamkeit. Die Frage ist also nicht, ob Sie dokumentieren, sondern wie strukturiert und steuerbar.
Werner Böcker

Werner Böcker

22.03.2026 · 2 Min Lesezeit

1. Dokumentation ist Führungsinstrument – keine Ablage

Eine schlecht organisierte Dokumentation erkennen Sie sofort:

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!