Kurzmeldungen

So sorgen Sie für eine systematische und gesetzeskonforme Dokumentation von Expositionen

Arbeitgeber sind verpflichtet zu dokumentieren, wann und wie lange Beschäftigte gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind. Diese Pflicht ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED), betrieben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), unterstützt Arbeitgeber dabei, Expositionsdaten zentral über ein Internetportal zu verwalten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) stellt hierfür eine praxisorientierte Eingabehilfe bereit.
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

19.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Wenn Ihre Beschäftigten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen arbeiten und die Gefährdungsbeurteilung eine mögliche Gesundheitsgefährdung ergibt, muss dieser Umgang dokumentiert werden. Das von Ihrem Arbeitgeber zu führende Verzeichnis enthält den betreffenden Gefahrstoff sowie Angaben zu Dauer und Höhe der Exposition. Die Aufbewahrungsfristen betragen fünf Jahre für reproduktionstoxische Stoffe sowie 40 Jahre für krebserzeugende und keimzellmutagene Stoffe. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten Beschäftigte einen persönlichen Auszug. Tritt später eine Erkrankung auf, liefern die Daten des Expositionsverzeichnisses wichtige Hinweise.

Unterstützung durch die Eingabehilfe der BG BAU

Die BG BAU bietet eine speziell auf baurelevante Berufe, Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen zugeschnittene Eingabehilfe für die ZED an. Sie erleichtert Ihnen die Dokumentation deutlich und unterstützt bei der strukturierten Datenerfassung.

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