Wenn Ihre Beschäftigten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen arbeiten und die Gefährdungsbeurteilung eine mögliche Gesundheitsgefährdung ergibt, muss dieser Umgang dokumentiert werden. Das von Ihrem Arbeitgeber zu führende Verzeichnis enthält den betreffenden Gefahrstoff sowie Angaben zu Dauer und Höhe der Exposition. Die Aufbewahrungsfristen betragen fünf Jahre für reproduktionstoxische Stoffe sowie 40 Jahre für krebserzeugende und keimzellmutagene Stoffe. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten Beschäftigte einen persönlichen Auszug. Tritt später eine Erkrankung auf, liefern die Daten des Expositionsverzeichnisses wichtige Hinweise.
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