Eine private Kaffeemaschine im Pausenraum oder ein älteres Radio im Patientenzimmer: Oft werden in Einrichtungen oder Praxen elektrische Geräte genutzt, die nicht zu den betrieblichen Geräten gehören und somit oft nicht auf Sicherheit geprüft wurden. Stellen Sie daher auch in Ihrer Einrichtung oder Praxis verbindliche Regeln zum privaten Betrieb elektrischer Geräte auf, um Ihre Beschäftigten sowie Patienten und Bewohner vor Risiken zu schützen.
Diese Gefahren gehen von elektrischen Geräten aus
Die meisten Elektrogeräte, z. B. Radios, nützliche Haushaltshelfer wie Wasserkocher, Toaster oder Mixer, sind ständige Begleiter im Alltag. Gerne werden sie auch von den Beschäftigten in der Einrichtung oder Praxis genutzt, um in den Pausen Getränke oder Mahlzeiten zubereiten zu können. Doch auch Bewohner oder Patienten in stationären Einrichtungen greifen gerne auf private Elektrogeräte zurück, um ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
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