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Solardächer: So verhindern Sie Unfälle bei Montage und Instandhaltung

In der Schweiz gibt es rund 300´000 Photovoltaikanlagen. Wurden sie als Solardächer ausgeführt, benötigen die Beschäftigten, die mit ihrer Montage, Wartung oder Reparatur beauftragt sind, beim Schaffen spezielle Schutzmassnahmen – schliesslich sind mehr als 6 % der jährlich rund 250´000 anerkannten Berufsunfälle auf Abstürze zurückzuführen.

Sabine Kurz

27.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Grundsätzlich haben Sie als SiBe bei Tätigkeiten an Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) Schutzmassnahmen nach dem STOP-Prinzip vorzusehen. Berücksichtigen Sie dabei die häufigsten allgemeinen Risiken, aber auch gebäude- oder geländespezifische Gefährdungen. Im Zentrum stehen diese 4 Risiken:

  • Absturzgefährdung

    Ab einer möglichen Absturzhöhe von 2 m müssen Sie Sicherungsmassnahmen für die Beschäftigten treffen. Dazu gehört zuerst ein sicherer Zugang für die Schaffenden, entweder über eine fest installierte Leiter, eine Hubarbeitsbühne oder einen gesicherten Zugang über ein Dachfenster. Der Arbeitsweg muss geeignet sein, benötigtes Material sicher zur Arbeitsstelle transportieren zu können.



    Für die Montage von Solaranlagen ist in der Regel ein Kollektivschutz (z. B. Fassadengerüst, Seitenschutz, Auffangnetz, Laufsteg) vorzusehen. Anschlageinrichtungen müssen gesichert und belastbar sein. Kontrollieren Sie vor der Entsendung, ob die Schaffenden das Anlegen und Nutzen von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) geübt haben.

  • Nicht durchbruchsichere Dachflächen

    Auch wenn Dächer auf den ersten Blick stabil wirken, haben die dort Schaffenden immer damit rechnen, dass nicht alle Flächen durchbruchsicher sind. Oblichter wie Lichtbänder oder Lichtkuppeln aus Kunststoff oder Glas dürfen nicht betreten werden und sollten gesichert sein.

  • Altlast Asbest

    Wellplattendächer aus Faserzement sind ebenfalls nicht durchbruchsicher. Wurde das Gebäude vor 1990 erbaut, können die Faserzementplatten Asbest enthalten. Informieren Sie die Mitarbeitenden, dass sich mit blossem Auge nicht erkennen lässt, ob ein Produkt Asbest enthält.



    Lassen Sie sich deshalb allfällig im Vorhinein vom Auftraggeber bestätigen, dass eine Untersuchung auf Asbest durchgeführt wurde und keine Gefahr besteht. Wurde vor dem Arbeitsauftrag nicht geklärt, ob Asbest vorhanden ist, dürfen die Beschäftigten die Arbeit nicht aufnehmen.

  • Elektrische Gefährdungen wie Stromschlag

    Elektrotechnische Arbeiten sind grundsätzlich gefährlich. Problematisch bei Arbeiten an Photovoltaikanlagen ist, dass die Stromerzeugung sich nicht unterbrechen lässt. Selbst der Lichteinfall durch die Strassenbeleuchtung in der Nacht reicht aus, um Gleichspannung zu erzeugen. Arbeiten an PV-Anlagen sind deshalb riskante Tätigkeiten bei hohen Gleichspannungen (800 – 1500 VDC). Kommt es zu einer Körperdurchströmung (Stromschlag) oder zur Einwirkung eines Störlichtbogens, kann der Unfall allfällig tödlich enden. Elektrische Installationsarbeiten an PV-Anlagen dürfen deshalb nur von Personen ausgeführt werden, die für diese Tätigkeiten ausgebildet und geschult sowie dazu berechtigt sind.

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