Bei der Terminvereinbarung zum Probearbeiten eines potenziellen neuen Kollegen sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Bei Probearbeiten unterliegt der Bewerbende grundsätzlich keiner Arbeitspflicht und keinem Direktionsrecht.
- Er ist keinen Weisungen unterworfen.
- Die Geschäftsführung/der Praxisinhaber als Arbeitgeber hat lediglich ein Hausrecht.
- Lassen Sie Bewerbende vor Beginn der Probearbeit unbedingt eine Datenschutz- und Verschwiegenheitserklärung unterschreiben – so stellen Sie den Schutz sensibler Patienten- und Bewohnerdaten sicher.
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