Das Telefon klingelt, der Patient oder Bewohner wartet, die Führungskraft hat noch eine dringende Frage und zu allem Übel fällt auch noch das Computersystem aus. Stopp! – Sollten solche Tage in Ihrer Einrichtung oder Praxis die Regel sein, besteht dringender Handlungsbedarf.
So setzen Sie Maßnahmen in vier zentralen Bereichen erfolgreich um
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beinhaltet auch die Reduzierung von Stress, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten. Deshalb müssen in erster Linie betriebliche Maßnahmen ergriffen werden, um Stress erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. deutlich zu reduzieren. Sorgen Sie zunächst dafür, dass eine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen vorhanden ist. Prüfen Sie als Verantwortliche in diesem Zusammenhang, welche der folgenden Maßnahmen in Ihrer Einrichtung oder Praxis umsetzbar sind.
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