Arbeitsschutz

Stress abbauen und Arbeitsgesundheit fördern – praktische Tipps für Verantwortliche

Nicht selten geht es im Gesundheitswesen stressig zu, gerade wenn Personal an allen Ecken und Enden fehlt. Da Stress aber über einen längeren Zeitraum die Gesundheit der Beschäftigten nachweislich gefährdet, sollte Ihre Einrichtung oder Praxis aktiv werden. Dazu sind Sie nach § 3 Arbeitsschutzgesetz auch verpflichtet. Sie als Verantwortliche können dazu einen ­Beitrag leisten und wichtige Maßnahmen anregen.
Jörg Stojke

Jörg Stojke

07.11.2025 · 3 Min Lesezeit

Das Telefon klingelt, der Patient oder Bewohner wartet, die Führungskraft hat noch eine dringende Frage und zu allem Übel fällt auch noch das Computersystem aus. Stopp! – Sollten solche Tage in Ihrer Einrichtung oder Praxis die Regel sein, besteht dringender Handlungsbedarf.

So setzen Sie Maßnahmen in vier zentralen Bereichen erfolgreich um

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beinhaltet auch die Reduzierung von Stress, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten. Deshalb müssen in erster Linie betriebliche Maßnahmen ergriffen werden, um Stress erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. deutlich zu reduzieren. Sorgen Sie zunächst dafür, dass eine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen vorhanden ist. Prüfen Sie als Verantwortliche in diesem Zusammenhang, welche der folgenden Maßnahmen in Ihrer Einrichtung oder Praxis umsetzbar sind.

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