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Tabuthema Schädlinge: An welchen Arbeitsplätzen wird die Bekämpfung zum Risiko?
Als unlängst eine deutsch-türkische Familie, die in den Ferien in Istanbul war, an einer Vergiftung durch ein Schädlingsbekämpfungsmittel verstarb, war das Medienecho in ganz Europa gross. Viele Menschen trauerten mit. Sie fragen sich aber auch, wie hoch ihr eigenes Risiko ist, durch hochgiftige Chemikalien gefährdet zu werden. Für Schweizer Unternehmen gibt es strenge Regularien, die eine Gefährdung ausschliessen. Voraussetzung dafür aber ist, dass die geltenden gesetzlichen Vorgaben bekannt sind und durchgehend umgesetzt werden.
Sabine Kurz
29.12.2025
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6 Min Lesezeit
In der Schweiz muss jeder Betrieb, in dem Mitarbeitende mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen umgehen, gemäss Chemikaliengesetz (Art. 25 Abs. 2 ChemG) eine Chemikalien-Ansprechperson beschäftigen und deren Funktion im Unternehmen bekannt machen. Eine Meldung dieser Person an die Behörden ist nur erforderlich, wenn Betriebe als Hersteller gefährliche Chemikalien verkaufen und Sicherheitsdatenblätter erstellen oder wenn sie Fachbewilligungen bzw. Sachkenntnis benötigen.
Was sind gefährliche Chemikalien?
Laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) gilt, unter Berufung auf die Chemikalienverordnung (ChemV): „Stoffe und Zubereitungen sind gefährlich, wenn sie die in den technischen Vorschriften nach Anhang 2 Ziffer 1 genannten Kriterien zur Einstufung hinsichtlich physikalischer Gefahren, Gesundheitsgefahren, Umweltgefahren oder weiterer Gefahren erfüllen (Art. 3 ChemV).“
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