Aus Unfällen lernen

Tödlicher Unfall an ungesichertem Aufzugsschacht: Verurteilung wegen Fahrlässigkeit

Das Amtsgericht Steinfurt hat zwei Mitarbeiter der Ö-GmbH wegen eines tödlichen Arbeitsunfalls zu jeweils 80 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt (Az. 23 Ds 63/25 (30 Js 30/23), Urteil vom 26.1.2026). Ein Auszubildender war bei Bauarbeiten in einen ungesicherten Aufzugsschacht gestürzt und verstorben. Einer der Angeklagten wurde wegen fahrlässiger Tötung durch aktives Tun, der andere wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Lesen Sie hier die Einzelheiten zu dem Fall.
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

18.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Auszubildende K. sollte auf einer Baustelle Stemmarbeiten unmittelbar neben einem offenen Aufzugsschacht durchführen. Die vorgesehene Absturzsicherung bestand lediglich aus einem Seitenschutz von 1,70 m Höhe, der durch ein eingesetztes Bockgerüst faktisch auf etwa 43 cm reduziert wurde und damit nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprach. Der Angeklagte C. ordnete die Durchführung der Arbeiten in dieser Gefahrenlage an. Der Angeklagte Z. war als Verantwortlicher für den Arbeitsschutz eingesetzt, hatte jedoch weder eine wirksame Pflichtenübertragung gemäß § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz vorgenommen noch ausreichende Kontrollen auf der Baustelle durchgeführt. Während der Arbeiten stürzte der Auszubildende 14 m in den Schacht. Er erlag noch am selben Tag seinen schweren Verletzungen.

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