Arbeitgeber müssen Betriebsanweisungen regelmäßig und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisieren. Da die TRBA 250 den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene abbildet, sollten bestehende Betriebsanweisungen jetzt überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Prüfen Sie insbesondere die folgenden Punkte in Ihren Betriebsanweisungen (BA) und ergänzen Sie diese bei Bedarf durch konkrete Beispiele.
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