Aus der Praxis

TRBA-250-Novelle: Diese 5 Punkte Ihrer Betriebsanweisung sollten Sie prüfen

Die Neufassung der TRBA 250 (Ausgabe November 2025) ist inzwischen vielen ein Begriff. Doch ein zentrales Dokument gerät dabei leicht aus dem Blick: die Betriebsanweisung. Wer sie nicht aktualisiert, hat die Reform nur halb umgesetzt.

Annabell Gottschalk

07.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Arbeitgeber müssen Betriebsanweisungen regelmäßig und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisieren. Da die TRBA 250 den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene abbildet, sollten bestehende Betriebsanweisungen jetzt überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Prüfen Sie insbesondere die folgenden Punkte in Ihren Betriebsanweisungen (BA) und ergänzen Sie diese bei Bedarf durch konkrete Beispiele.

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