Ihre Rolle im Arbeitsschutz: TRGS 401 als zentrales Werkzeug
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu bewerten und daraus Schutzmaßnahmen abzuleiten. Als Gefahrstoffbeauftragter spielen Sie hier eine zentrale Rolle. Die TRGS 401 dient Ihnen dabei als wichtiges Instrument der Primärprävention zum Schutz der Hautgesundheit der Beschäftigten. Sie enthält umfassende Empfehlungen zur Beurteilung von Hautkontakt mit Gefahrstoffen und definiert den Begriff der Feuchtarbeit. Besonders relevant für Ihre Arbeit ist die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen. Die TRGS 401 bietet Ihnen hierfür konkrete Hinweise zur Einschätzung der dermalen Gefährdung.
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