Asbest ist nach wie vor ein Thema
Bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien kann es zur Freisetzung gefährlicher Fasern kommen. Diese sind so klein, dass sie leicht eingeatmet werden können – mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für Beschäftigte und andere Anwesende. Deshalb hat der Gesetzgeber in enger Abstimmung mit den Berufsgenossenschaften klare Regelungen formuliert. Die TRGS 519 bildet hierbei die verbindliche Grundlage für die sichere Durchführung entsprechender Arbeiten.
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