Kurzmeldungen

TRGS 519 schon vor der Anpassung an das neue GefStoffV-Risikokonzept anwenden

Inkrafttreten der geänderten Gefahrstoffverordnung am 05.12.2024 wurden die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen deutlich verschärft. Für Sie als Gefahrstoffbeauftragte bedeutet das, die neuen Vorgaben zügig umzusetzen – insbesondere im Umgang mit Asbest. Da die TRGS 519 noch nicht an das neue Risikokonzept angepasst ist, bietet eine vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entwickelte Überleitungshilfe eine wertvolle Orientierung. Sie unterstützt Sie dabei, Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen bereits jetzt risikobasiert anzupassen.
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

26.06.2025 · 3 Min Lesezeit

Asbest ist nach wie vor ein Thema

Bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien kann es zur Freisetzung gefährlicher Fasern kommen. Diese sind so klein, dass sie leicht eingeatmet werden können – mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für Beschäftigte und andere Anwesende. Deshalb hat der Gesetzgeber in enger Abstimmung mit den Berufsgenossenschaften klare Regelungen formuliert. Die TRGS 519 bildet hierbei die verbindliche Grundlage für die sichere Durchführung entsprechender Arbeiten.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Gefahrstoffe aktuell‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Fachwissen für die Praxis: alle relevanten Themen zur Herstellung, Verwendung, Beförderung, Lagerung und Entsorgung von gefährlichen Stoffen – verständlich aufbereitet und von Experten geprüft.
  • Praxisnahe Arbeitshilfen: Checklisten, Muster und Vorlagen die Ihnen die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen erleichtern.
  • Aktuelle Updates: Laufende Informationen zu gesetzlichen Änderungen und neuen Regelungen halten Sie stets auf dem neuesten Stand.