Kurzmeldungen

TRGS 561 aktualisiert: Diese Änderungen dürfen Sie jetzt nicht übersehen

Die TRGS, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, dienen Arbeitgebern als Leitlinie, wie innerhalb des Betriebs mit Gefahrstoffen umgegangen werden soll. Dazu gehören ebenso deren Kennzeichnung und Einstufung.

Redaktion SafetyXperts

23.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Die Technischen Regeln basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und orientieren sich am neuesten Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene. Die Ermittlung bzw.

Anpassung der TRGS verantwortet der Ausschuss für Gefahrstoffe. Der Ausschuss für Arbeitsmedizin wirkt ebenfalls daran mit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die TRGS schließlich im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt. Die rechtliche Grundlage für die Anwendung der Technischen Regeln bilden dabei die Gefahrstoffverordnung sowie die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die Anforderungen beider Verordnungen werden durch die TRGS konkretisiert.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe mit der Nr. 561 sind bei Tätigkeiten heranzuziehen, bei denen Mitarbeiter mit krebserzeugenden Metallen und ihren anorganischen Verbindungen in Kontakt kommen und so einem hohen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind.

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