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Trinkwasser im Betrieb: So sorgen Sie für die rechtskonforme und sichere Bereitstellung

Aus gutem Grund verpflichtet der Gesetzgeber Arbeitgebende in der Schweiz, den Mitarbeitenden beim Schaffen ausreichend Gelegenheit zur Flüssigkeitsaufnahme zu geben, nicht nur an heissen Tagen. Um die Versorgung mit Trinkwasser zu vereinfachen, stellen viele Unternehmen Wasserspender zur Verfügung. Das ist praktisch, bedeutet aber auch eine hohe Verantwortung. Denn es ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Hygienestandards jederzeit gewährleistet sind.

Sabine Kurz

13.11.2026 · 4 Min Lesezeit

Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) verlangt in Art. 35 explizit, dass in der Nähe von Arbeitsplätzen Trinkwasser zur Verfügung steht. Die Wegleitung des SECO konkretisiert diese Anforderungen dahingehend, dass eine Trinkwasserentnahmestelle (z. B. ein Wasserhahn) innert 100 m Entfernung vom Arbeitsplatz aus erreichbar sein sollte.

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