In der Leitlinie TU-04/2 „Türverschlüsse in Flucht- und Rettungswegen“ (Fassung 11/2024) hat das Informationszentrum für Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe e. V. die baurechtlichen Anforderungen und die Funktionalität von Notausgangs- und Paniktüren in Deutschland thematisiert. Inhaltlich werden die relevanten Normen EN 179 und EN 1125 sowie die verschiedenen Einsatzbereiche dieser Türverschlüsse beleuchtet. In Bereichen, in denen nicht mit dem Ausbrechen einer Panik gerechnet werden muss und die Personen mit der Türfunktion vertraut sind, müssen die Notausgangsverschlüsse der EN 179 entsprechen. Paniktürverschlüsse (EN 1125) erlauben dagegen ein schnelles Öffnen ohne Vorkenntnisse, besonders bei hohem Personenandrang. Zunehmend werden auch elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen nach DIN EN 13637 installiert. Der Leitfaden empfiehlt monatliche oder herstellerabhängige Funktionsprüfungen der Türverschlüsse. Die Broschüre TU-04/2 erhalten Sie kostenlos unter www.ifz-rosenheim.de.
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