Frage: „Wir planen Bestellungen von Persönlicher Schutzausrüstung für das kommende Jahr. Ein Mitarbeiter hatte dieses Jahr mit schwerer Sonnenallergie zu tun und ist daher auf spezielle UV-Schutzkleidung angewiesen. Diese schütze seine Haut vor Entzündungen. Kann der Mitarbeiter die Kosten dafür bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung geltend machen?“
Antwort: Leider übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für UV-Schutzkleidung nicht, selbst wenn diese, wie in Ihrem Fall, aufgrund einer Sonnenallergie medizinisch notwendig ist. In einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az. L 16 KR 14/22, Urteil vom 18.06.2024) wurde entschieden, dass UV-Schutzkleidung als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen ist.
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