Arbeitsschutz

Überprüfen Sie Ihre Fluchtwege und Notausgänge

Zugestellte Fluchtwege oder verschlossene Notausgänge können im Gefahrenfall schnell zur tödlichen Falle werden. Gerade im Brandfall oder ähnlichen Bedrohungslagen muss das unbeschadete Verlassen des Gebäudes jederzeit möglich sein. Aus diesem […]
Jörg Stojke

Jörg Stojke

05.05.2025 · 3 Min Lesezeit

Zugestellte Fluchtwege oder verschlossene Notausgänge können im Gefahrenfall schnell zur tödlichen Falle werden. Gerade im Brandfall oder ähnlichen Bedrohungslagen muss das unbeschadete Verlassen des Gebäudes jederzeit möglich sein. Aus diesem Grund hat auch der Gesetzgeber klare Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge gestellt, die Sie in Ihrer Einrichtung oder Praxis unbedingt umsetzen müssen.

Beachten Sie die allgemeinen Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge

Leider wurden nach Notfällen im Nachgang oft Mängel bei der Gestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen festgestellt. Aus diesem Grund sollten auch Sie folgende allgemeine Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) umsetzen:

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