Die Gefährdungen bei derartigen „Arbeiten unter Spannung“ (AuS) müssen Sie vorrangig durch Maßnahmen nach der DGUV-Regel 103-011 „Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“ bekämpfen. Dazu gehören z. B.
- die schriftliche Beauftragung von speziell ausgebildetem Personal,
- schriftliche Arbeitsanweisungen für AuS-Arbeiten,
- das Benutzen isolierter Werkzeuge,
- verbunden mit dem Tragen isolierender Schutzbekleidung.
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