Aus Unfällen lernen

Unfälle durch vollgestellte Verkehrswege

Leider kann man es gar nicht oft genug wiederholen: Verkehrswege sind keine Abstellflächen und dürfen auch nicht „vorübergehend“ dafür zweckentfremdet werden. Immer wieder kommt es deswegen zu Arbeitsunfällen. So auch in diesem Fall in einem Bäckereibetrieb, in dem ein Stapel aus Kartons und Kisten in einem Flur einer Bäckereifachverkäuferin zum Verhängnis wurde.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

28.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Weil in der Bäckerei gerade Hochbetrieb herrschte und noch dazu 2 Beschäftigte wegen der Urlaubzeit fehlten, hatte man eine Ladung mit Mehl und anderen Gütern nach der Anlieferung „erstmal“ im Flur abgestellt. Als die Angestellte an dem Stapel vorbeigehen wollte, blieb sie an der obersten Kiste hängen. Der Stapel begann von oben herab zusammenzustürzen. Als die Mitarbeiterin hastig wegspringen wollte, stolperte sie über eine der Kisten und kam ebenfalls zu Fall. Dabei brach sie sich das Schienbein – 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit waren die Folge.

Fazit

Angelieferte Waren sind klassische Hindernisse in Fluren, Durchgängen und auf Treppen. Treffen Sie daher immer rechtzeitig Vorsorge und lassen Sie sie sofort dahin bringen, wo sie nicht im Weg stehen und keine Gefahrenquelle sind. Verkehrswege im Betrieb müssen immer frei von Gegenständen sein.

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