Vielleicht haben Sie schon einmal einen ähnlichen Fall erlebt: Ein Kollege rutscht aus und verdreht sich das Knie. Nach anfänglichen Schmerzen kann er wieder einigermaßen gehen, denkt, er habe Glück gehabt, und setzt die Arbeit fort. Am nächsten Morgen ist das Knie jedoch stark angeschwollen, schmerzt und der Kollege muss einen Arzt aufsuchen. Jetzt ist Ihre Einrichtung oder Praxis in der Pflicht, diesen Arbeitsunfall zu dokumentieren und ggf. an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden.
Erfassen Sie alle Unfälle zeitnah und genau
Jede Verletzung in Ihrer Einrichtung oder Praxis, sei sie auch noch so geringfügig, muss direkt und sorgfältig dokumentiert werden. Damit haben Sie zum einen den Nachweis über das betriebliche Unfallgeschehen. Zum anderen kommen Sie damit auch Ihrer gesetzlichen Pflicht nach, meldepflichtige Arbeitsunfälle anzuzeigen. Die Dokumentation ist darüber hinaus auch für Ihre Beschäftigten wichtig, um im Ernstfall die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen zu können.
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