Der Unfall ereignete sich auf dem leicht abschüssigen Betriebsgelände der P GmbH im Bereich der Abfallstation. Beim Eintreffen der Aufsichtsbeamten des Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit stand der Lkw der Spedition X in einem Winkel von etwa 45° zum Anhänger. Der Anhänger war mit dem unteren Scharnier der linken Durchladetür gegen die Ladebordwand des Lkw geprallt. Die Deichsel war nicht in die Anhängerkupplung eingehängt. Verbindungskabel und -schläuche lagen über der Deichsel. Lediglich das vordere rechte Rad des Anhängers war mit einem Unterlegkeil gesichert – weitere Unterlegkeile zur Sicherung fehlten. Zum Zeitpunkt des Unfalls war der Anhänger entladen. Der verunfallte Fahrer, Herr S., wurde zwischen Zugmaschine und Anhänger eingeklemmt aufgefunden. Der Notarzt versetzte ihn aufgrund der Schwere der Verletzungen in ein künstliches Koma. Das vorliegende Schädel-Hirn-Trauma musste in einem Krankenhaus behandelt werden.
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