Korrekter Umgang mit Arbeitsunfällen
Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Arbeitsunfällen bildet in Deutschland insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) sowie einschlägige Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Arbeitgeber sind gemäß § 3 ArbSchG verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Organisation eines funktionierenden Melde- und Dokumentationssystems für Arbeitsunfälle.
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