Kurzmeldungen

Unfallversicherung auf Betriebsausflügen: „Verlängerung“ auf eigenes Risiko

Gerade in den Sommermonaten haben Betriebsausflüge Hochsaison. Ob Bootstour oder Barbecue: Wer daran teilnimmt, ist wie bei der Arbeit unfallversichert – allerdings nur so lange, wie die Veranstaltung einen „dienstlichen“ Charakter hat.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

11.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Denn Betriebsausflüge sollen das Gemeinschaftsgefühl und die Verbundenheit zwischen den Kollegen und mit dem Betrieb fördern. Sie haben deshalb einen versicherungsrechtlichen Bezug zur Arbeit. Wenn Sie jedoch danach – vielleicht mit dem „harten Kern“ – noch weiterfeiern, geschieht das auf Ihr eigenes Risiko.

Als Kriterium für die betriebliche Veranlassung gilt, dass die Geschäftsleitung dabei ist oder zumindest einen Vertreter schickt. Auch auf Abteilungsebene darf „geschützt“ gefeiert werden:

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Sicherheit im Betrieb‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Regelmäßigen Updates zu aktuellen Vorschriften und rechtlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit.
  • Praktischen Tipps und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Unfällen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
  • Vorlagen, Checklisten und Schulungsmaterialien, die Sie direkt im Betrieb einsetzen können, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen effizient umzusetzen.
  • Expertenwissen und Best Practices, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu verbessern.