Leserfragen

„Unsere Sicherheitsfachkraft fällt aus: Was tun bis zur Neubesetzung?“

Frage: „In unserem Handwerksbetrieb mit 70 Beschäftigten scheidet unsere Sifa Ende November aus gesundheitlichen Gründen aus. In ihrer Funktion soll sie demnächst durch einen anderen Kollegen ersetzt werden. Allerdings wird […]
Rafael de la Roza

Rafael de la Roza

15.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: „In unserem Handwerksbetrieb mit 70 Beschäftigten scheidet unsere Sifa Ende November aus gesundheitlichen Gründen aus. In ihrer Funktion soll sie demnächst durch einen anderen Kollegen ersetzt werden. Allerdings wird es noch etwa ein dreiviertel Jahr dauern, bis der Mitarbeiter seine Sifa-Ausbildung abgeschlossen hat. In der Zwischenzeit jemand anderen für diese Aufgabe einzustellen ist für uns wirtschaftlich nicht möglich. Was sollen wir in der Zwischenzeit tun?“

Antwort: Aus gesetzlicher Sicht ist der Fall klar: Der Arbeitgeber muss die sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gewährleisten – und zwar ohne Unterbrechung. Bei Engpässen muss Ihr Chef zur Not auch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, indem er beispielsweise einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst mit dieser Aufgabe beauftragt.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Arbeitssicherheit & Gesunheitsschutz aktuell‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Updates zu rechtlichen Änderungen, Verordnungen und Normen, sodass Sie immer genau wissen, ob sich Anforderungen auf Ihren Betrieb auswirken.
  • Impulsen der Fachexperten, die ihre Erfahrungen aus der Praxis mit Ihne teilen. So fällt es Ihnen leicht, Argumente zu formulieren, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen intern durchzusetzen.
  • Praktischen Checklisten, Mustern und Vorlagen, die Ihnen Sicherheit geben, dass Sie bei wichtigen Aufgaben an alles gedacht haben.