Werner Böcker: Ja, auch wenn Lagerarbeiten nur gelegentlich durchgeführt werden, müssen die Beschäftigten zu den damit verbundenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Der Grund dafür ist einfach: Lagerbereiche bergen zahlreiche Risiken – von Stolperstellen über ungeeignete Regalsysteme bis hin zu körperlicher Überlastung oder der Gefahr durch Flurförderzeuge. Selbst kurze Einsätze können zu Unfällen führen, wenn grundlegende Sicherheitsregeln nicht bekannt sind.
Leserfragen
Unterweisungspflicht auch bei geringfügigen, kurzfristigen Lagerarbeiten?
Sybille M., Jülich: „In unserem Betrieb gibt es kein klassisches Lagerpersonal. Lagerarbeiten wie das Einlagern, Umräumen oder Zusammenstellen von Materialien werden je nach Situation von unterschiedlichen Beschäftigten übernommen – oft nur wenige Male im Monat. Müssen wir diese Personen trotzdem vollständig zum Thema „Lagerarbeit“ unterweisen, obwohl das nicht zu ihrem eigentlichen Aufgabenbereich gehört?“