Leserfragen

Unterweisungspflicht auch bei geringfügigen, kurzfristigen Lagerarbeiten?

Sybille M., Jülich: „In unserem Betrieb gibt es kein klassisches Lagerpersonal. Lagerarbeiten wie das Einlagern, Umräumen oder Zusammenstellen von Materialien werden je nach Situation von unterschiedlichen Beschäftigten übernommen – oft nur wenige Male im Monat. Müssen wir diese Personen trotzdem vollständig zum Thema „Lagerarbeit“ unterweisen, obwohl das nicht zu ihrem eigentlichen Aufgabenbereich gehört?“
Werner Böcker

Werner Böcker

26.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Werner Böcker: Ja, auch wenn Lagerarbeiten nur gelegentlich durchgeführt werden, müssen die Beschäftigten zu den damit verbundenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Der Grund dafür ist einfach: Lagerbereiche bergen zahlreiche Risiken – von Stolperstellen über ungeeignete Regalsysteme bis hin zu körperlicher Überlastung oder der Gefahr durch Flurförderzeuge. Selbst kurze Einsätze können zu Unfällen führen, wenn grundlegende Sicherheitsregeln nicht bekannt sind.

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