Aus Unfällen lernen

Unzulässige Personenaufnahmemittel: Vermeiden Sie diese tödlichen Fehler

Offenbar nicht auszurotten ist die gefährliche Unsitte, Beschäftigte in ungeeigneten „Beförderungsmitteln“ auf hoch gelegene Arbeitsstellen zu hieven. Dies geschah auch bei Arbeiten auf dem Dach einer Siloanlage. Zwei Monteure fanden dabei den Tod. Hätten die Beteiligten die elementaren Sicherheitsregeln für die Benutzung von Personenaufnahmemitteln eingehalten, könnten sie heute noch leben.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

22.12.2025 · 1 Min Lesezeit

An der Anlage waren die Verbindungsstege zwischen den Türmen zu montieren und das Dach abzudichten. Dafür stand ein Fahrzeugkran bereit, ein geeignetes Personenaufnahmemittel fehlte jedoch. Also wurde improvisiert mit einer Drahtgitterbox. Durch deren Aufnahmetaschen für die Gabeln eines Flurförderzeugs führten die Monteure je ein Hebeband, dessen Enden sie mit einer 4-strängigen Kette am Kranhaken anschlugen. Der Kran beförderte dieses Behältnis mit 4 Monteuren darin auf das Dach des Silos, wo 2 Arbeiter ausstiegen, um die Arbeiten am Verbindungssteg fortzusetzen. Die anderen beiden blieben in der Gitterbox, um die undichte Stelle am Dach zu besichtigen. Plötzlich kippte die Öffnung der Gitterbox durch eine Gewichtsverlagerung – und die 2 Monteure stürzten aus 15 m Höhe in den Tod.

Diese 4 Fehler führten zu dem Unfall

  1. Mit einem Kran dürfen Personen nur unter Einsatz geprüfter Personenaufnahmemittel transportiert werden – niemals durch improvisierte Boxen u. Ä. Daran hätte bereits der Besteller des Krans denken müssen.
  2. Zudem war die Box nicht kippsicher angeschlagen.
  3. Der Einsatz von Auffanggurten, die sich sogar vor Ort befanden, hätte den Männern beim Absturz das Leben gerettet.
  4. Auch der Kranführer war mitschuldig: Er hätte wissen müssen, dass der Transport der Männer in dem unsicheren Beförderungsmittel verboten war.

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