Ein 46-jähriger Autofahrer aus Köln wurde am 22.3.2024 auf der A59 bei Sankt Augustin dabei beobachtet, wie er während der Fahrt Einstellungen an einem Gerät vornahm. Die Polizei vermutete zunächst die Nutzung eines Mobiltelefons. Die Stadt Siegburg verhängte daraufhin ein Bußgeld von 150 €.
Bedienung der E-Zigarette fällt unter das Verbot der Handy-Nutzung
Der Betroffene legte Einspruch beim Amtsgericht Siegburg ein. In der Beweisaufnahme stellte sich zwar heraus, dass er kein Handy benutzt, sondern den Stärkegrad seiner E-Zigarette auf dem Touchdisplay geändert hatte. Dennoch bestätigte das Amtsgericht Siegburg mit Urteil vom 30.1.2025 die Sanktion: Auch die Bedienung einer E-Zigarette falle unter das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte am Steuer.
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