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UV-Strahlung: Sorgen Sie jetzt dafür, dass Ihre Kollegen bei Arbeiten im Freien geschützt sind

Viele unterschätzen die Gefährdungen der im Sonnenlicht enthaltenen ultravioletten (UV-)Strahlung. Durch den Klimawandel sind die Frühlingsmonate sonnenreicher als früher. Messungen des Instituts für Arbeitsschutz haben mehrfach gezeigt, dass die UV-Strahlung im April überraschend hoch war. Höchste Zeit für Sie, Schutzmaßnahmen für die Kollegen festzulegen.
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

14.04.2026 · 1 Min Lesezeit

UV‑Strahlung kann zu Sonnenbrand, vorzeitiger Hautalterung, Augenschäden und einem erhöhten Risiko für Hautkrebs führen. Die Intensität der Strahlung wird im Wetterbericht und in Wetter-Apps durch den UV-Index angezeigt. Bereits ab Stufe 3 ist ­UV-Schutz bei Arbeit im Freien unerlässlich.

Schutz vor UV-Strahlung in 6 Schritten

  1. Berücksichtigen Sie UV-Strahlung bei der Gefährdungsbeurteilung und planen Sie Schutzmaßnahmen ein (TOP-Prinzip).
  2. Ermöglichen Sie Arbeiten und Pausen möglichst im Schatten (ggf. Wetterschutzzelte, Faltpavillons, Sonnensegel nutzen).
  3. Vermeiden Sie Arbeiten im Freien zwischen 11 und 16 Uhr (stärkste UV-Strahlung!). Prüfen Sie, ob Arbeitszeiten früh beginnen bzw. in Gebäude verlegt werden können.
  4. Achten Sie darauf, dass Ihre Kollegen durch lange Kleidung, eine Kopfbedeckung mit Stirn-, Ohren- und Nackenschutz, eine Sonnenbrille mit seitlicher Abschirmung (DIN EN 166, DIN EN 172) sowie wasserfeste UV-Schutzcreme (mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser 50) geschützt sind.
  5. Sorgen Sie für eine regelmäßige Unterweisung und stellen Sie sicher, dass die UV-Schutzmaßnahmen allen bekannt sind und umgesetzt werden. Seien Sie selbst Vorbild.
  6. Bieten Sie schriftlich arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt an. Vergessen Sie die Dokumentation darüber nicht.

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