Rechtliches

Verantwortung im Arbeitsschutz – You never walk alone!

Der Arbeitsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Alltags und damit auch Ihres Alltags als Führungskraft. Der Arbeitsschutz dient dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Die rechtliche Grundlage bildet insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das die Verantwortlichen verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen (§ 3 ArbSchG). Diese Verantwortung kann jedoch nur durch das Zusammenwirken verschiedener Akteure wirksam umgesetzt werden. Das sind Arbeitgeber, Führungskräfte, Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), Sicherheitsbeauftragten (SiBe) sowie die gesamte Belegschaft und, falls vorhanden, auch der Betriebsrat als Vertretung der Mitarbeiter.
Maria Markatou

Maria Markatou

10.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bestellt und hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beraten (§ 6 ASiG). Dazu zählen unter anderem die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG), die Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren sowie die Untersuchung von Arbeitsunfällen. Die Sifa besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten, sondern wirkt beratend und unterstützend. Ihre Verantwortung liegt darin, Gefährdungen zu erkennen, auf Risiken hinzuweisen und Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes vorzuschlagen.

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