Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bestellt und hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beraten (§ 6 ASiG). Dazu zählen unter anderem die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG), die Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren sowie die Untersuchung von Arbeitsunfällen. Die Sifa besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten, sondern wirkt beratend und unterstützend. Ihre Verantwortung liegt darin, Gefährdungen zu erkennen, auf Risiken hinzuweisen und Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes vorzuschlagen.
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