Das Arbeitszeitgesetz schreibt klare Regelungen vor, wann eine Pause einzulegen ist. So müssen Beschäftigte nach 6 Stunden Arbeit verbindlich eine Pause von 30 Minuten einlegen. Nicht nur aus diesem Grund sollten Pausen verbindlich eingehalten werden. Studien belegen, dass die Einhaltung von Pausen in einem engen Zusammenhang mit dem physischen und psychischen Wohlbefinden steht. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass fehlende Pausen Ihren Beschäftigten auf Dauer gesundheitlich schaden können.
Schaffen Sie klare Pausenregelungen
Das Butterbrot am Schreibtisch zu essen, während ein Bericht geschrieben wird, ist keine Pause. Kurz im Schwesternzimmer einen Kaffee trinken auch nicht. Pausen sollen der Erholung dienen und deshalb nicht am Arbeitsplatz, sondern beispielsweise in separaten Pausenräumen oder Kantinen stattfinden. Außerdem ist eine kurze Arbeitsunterbrechung nicht als Pause zu werten, da der Erholungswert erst nach einer gewissen Dauer der Pause eintritt. Nicht zuletzt aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber eine Pause von 30 Minuten vor.
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