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Vorsicht, Arbeitnehmerüberwachung durch KI!

Viele Unternehmen in der Schweiz setzen künstliche Intelligenz (KI) ein, um die Produktivität zu erhöhen, Kosten zu senken und die Gewinne zu steigern. Dagegen ist nichts einzuwenden, auch wenn Sie als SiBe psychosoziale „Nebenwirkungen“ im Auge behalten sollten. Gewerkschaften und Non-Profit-Organisationen wie Algorithm Watch warnen nun vor einer weiteren Gefahr: KI lässt sich auch zur Überwachung der Mitarbeitenden einsetzen, ohne dass diese es bemerken. Angst vor solchem Missbrauch ist berechtigt – und wird zur neuen Belastung beim Schaffen.

Sabine Kurz

13.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Grundsätzlich sind technische Mittel, mit denen Unternehmen das Verhalten von Arbeitnehmenden systematisch überwachen können (z. B. lückenloses Tracking von Tastaturanschlägen, Mausbewegungen oder detaillierte Performance-Scoring-Systeme), in der Schweiz verboten. Allerdings müssen Schweizer Arbeitgeber – im Gegensatz zu den EU-Ländern – die Mitarbeitenden nicht informieren, wenn sie neue Technologien wie KI einführen.

Fachleute für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ebenso wie Arbeitsrechtler sind überzeugt, dass allein die Einführung von KI negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden am Arbeitsplatz haben kann. So übernimmt KI inzwischen längst Entscheidungen, die bisher von den Mitarbeitenden selbst getroffen wurden. Ausserdem lässt sich das geforderte Arbeitspensum mit KI unauffällig erhöhen. Zunächst spart es natürlich viel Zeit, wenn KI ohne viel Input komplette Diagramme oder andere Grafiken erstellt, Texte schreibt oder Projektpläne entwirft. Im Gegenzug aber lassen sich die Arbeitsstunden der menschlichen Arbeitskräfte mit zusätzlichen Aufgaben füllen, die die Überlastung weiter steigern.

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