Leserfragen

„Wann droht uns ein Bußgeld?“

Frage: „Ich muss immer wieder mit Erstaunen feststellen, dass es noch Unternehmen gibt, in denen man auf die Frage nach Sicherheitsunterweisungen nur ein Stirnrunzeln erhält. Wenn ein Arbeitgeber nicht sicherstellt, […]
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

22.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Ich muss immer wieder mit Erstaunen feststellen, dass es noch Unternehmen gibt, in denen man auf die Frage nach Sicherheitsunterweisungen nur ein Stirnrunzeln erhält. Wenn ein Arbeitgeber nicht sicherstellt, dass in seinem Betrieb regelmäßig Unterweisungen für seine Beschäftigten stattfinden, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, nicht wahr?“

Antwort: Stimmt! Als Unterweisung genügt es nicht, Betriebsanweisungen oder Sicherheitsdatenblätter an die Belegschaft zu verteilen. Unterweisungen müssen nicht nur durchgeführt, sondern auch schriftlich festgehalten werden.

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