Frage: „Ab wann gilt ein Arbeitsplatz zu Hause als Telearbeitsplatz mit vollständiger Ausstattungspflicht des Arbeitgebers – und wie grenzt sich das gegenüber Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten ab, insbesondere bei Vertriebsmitarbeitenden mit Wohnort als Arbeitsort im Vertrag?“
Antwort: Der Arbeitgeber ist für die Einrichtung und Ausstattung eines möblierten Arbeitsplatzes im Zuhause der Arbeitnehmenden nur dann zuständig, wenn es sich um einen (arbeits-)vertraglich vereinbarten Telearbeitsplatz handelt.
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