Die Corona-Infektion am Arbeitsplatz – war es der Kollege oder nicht?
Der Fall: Ein Industriemitarbeiter wurde am 8.3.2021 mittels eines PCR-Tests positiv auf das Virus SARS‑CoV‑2 (COVID-19) getestet. Er gab an, bereits kurz zuvor einen positiven Schnelltest gehabt zu haben. Der Kläger leidet nach eigener Darstellung bis heute an den Folgen der Infektion (Long COVID) und machte geltend, er sei während der Arbeit bei einem Kollegen infiziert worden. Laut ihm bestand Kontakt zu einem Kollegen, der als mögliche Indexperson infrage kommt, also eine Person, die ihn angesteckt haben könnte. Die zuständige Unfallversicherung lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Daraufhin klagte der Mann zuerst beim zuständigen Sozialgericht, später vor dem Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (Urteil L 1 U 208/24 vom 29.4.2024).
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