Leserfragen

„Wann müssen wir Mitarbeiterinnen für die Pflege von Angehörigen freistellen?“

Frage: „Mehrere unserer Mitarbeiterinnen haben hochbetagte Eltern. Zunehmend gibt es Situationen, in denen sie kurzfristig Dienste verschieben, um z. B. die Mutter zum Arzt zu begleiten. Das belastet natürlich auch […]
Uta Fuchs

Uta Fuchs

12.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Mehrere unserer Mitarbeiterinnen haben hochbetagte Eltern. Zunehmend gibt es Situationen, in denen sie kurzfristig Dienste verschieben, um z. B. die Mutter zum Arzt zu begleiten. Das belastet natürlich auch unsere Dienstplanung. Nun gibt es Debatten über ein Recht auf Freistellung in solchen Situationen. Wie müssen wir da reagieren?“

Antwort: Mit dieser Situation stehen Sie nicht allein: Menschen der Boomer-Generation in vielen Betrieben und Einrichtungen sind jetzt mit der Unterstützung ihrer Eltern stark gefordert. Deshalb gibt es (in Einrichtungen mit mindestens 25 Beschäftigten) einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Damit können Beschäftigte ihre wöchentliche Arbeitszeit für maximal 24 Monate auf bis zu 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Arbeitsschutz und Hygiene im Gesundheitswesen‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Immer informiert: Aktuelle Vorschriften und Hygiene-Richtlinien speziell für das Gesundheitswesen – leicht verständlich und direkt umsetzbar.
  • Praktische Lösungen: Handlungsempfehlungen und Strategien, um Arbeitsunfälle und Hygieneprobleme effektiv zu vermeiden.
  • Sofort einsatzbereit: Checklisten, Vorlagen und Schulungsmaterial, die Ihre Hygienestandards auf ein neues Niveau heben.
  • Fachwissen aus der Praxis: Experten-Tipps und Best Practices aus führenden Einrichtungen – so setzen Sie Arbeitsschutz und Hygiene perfekt um.