Frage: „Wir schicken Unfallmeldungen an die für uns zuständige Berufsgenossenschaft. Jetzt habe ich gehört, dass man die Meldung auch an die staatliche Aufsichtsbehörde übermitteln muss. Stimmt das?“
Antwort: Das ist richtig. Betriebe müssen jeden Arbeitsunfall, der zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit oder zum Tod führt, sowohl der zuständigen Berufsgenossenschaft als auch der für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde anzeigen. Dies sind je nach Bundesland z. B. das Gewerbeaufsichtsamt oder das Staatliche Amt für Arbeitsschutz. Tödliche oder schwere Unfälle mit mehr als drei Verletzten sind unverzüglich anzuzeigen.
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