Welche Fehler werden genannt?
- Fehlerhafte Angabe zur Wärmebeständigkeit (Abschnitt 8.4.4): In Tabelle 9 ist sowohl in der regulären Prüfbedingung (Spalte 2) als auch in der alternativen Prüfbedingung (Spalte 3) nicht die um 20 °C erhöhte Betriebstemperatur angegeben. Damit könnte der Eindruck entstehen, dass bei (20 ± 2)°C geprüft werden müsse; dies kann zu fehlerhaften Prüfungen führen.
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