Fall 1: Lageristin in Kfz-Werkstatt verlangte Vergütung von über 3.000 Überstunden
Die Klägerin behauptete, statt der vereinbarten 24 Wochenstunden in fast drei Jahren immer 44 Wochenstunden gearbeitet zu haben. Sie sei während der gesamten Öffnungszeiten der Werkstatt im Dienst gewesen, jeweils abzüglich einer einstündigen Pause. Dem Arbeitsgericht Oldenburg genügte diese Aussage nicht, es wies die Klage ab. Der Streit ging in die nächste Instanz.
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