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Warum Arbeitgeber ihre Pflicht zur Arbeitszeiterfassung konsequent umsetzen sollten

Arbeitgeber ohne vorschriftsmäßige Arbeitszeiterfassung können bei gerichtlichen Streitigkeiten um Überstunden Probleme bekommen, wenn sie dem Vorbringen des Arbeitnehmers keine Aufzeichnungen entgegenhalten können. In einem Fall klagte die Mitarbeiterin einer Kfz-Werkstatt erfolgreich die Vergütung von über 3.000 Überstunden ein. In einem anderen Fall stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass ein automatischer Abzug von Pausen für eine korrekte Zeiterfassung nicht ausreiche.
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

16.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Fall 1: Lageristin in Kfz-Werkstatt verlangte Vergütung von über 3.000 Überstunden

Die Klägerin behauptete, statt der vereinbarten 24 Wochenstunden in fast drei Jahren immer 44 Wochenstunden gearbeitet zu haben. Sie sei während der gesamten Öffnungszeiten der Werkstatt im Dienst gewesen, jeweils abzüglich einer einstündigen Pause. Dem Arbeitsgericht Oldenburg genügte diese Aussage nicht, es wies die Klage ab. Der Streit ging in die nächste Instanz.

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